Jede Minute zählt, auch im Stau. Damit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst durchkommen, muss eine Gasse frei bleiben, sobald der Verkehr nur noch im Schritttempo läuft oder steht.
Die Regel
Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung gilt laut § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung: Die Gasse liegt zwischen dem linken Fahrstreifen und dem Fahrstreifen unmittelbar rechts daneben.
- Linker Fahrstreifen: nach links ausweichen.
- Alle anderen Fahrstreifen: nach rechts ausweichen.
Das sollten Sie beachten
- Bilden Sie die Gasse schon, wenn der Verkehr stockt, nicht erst beim Martinshorn.
- Bleiben Sie in der Spur, bis alle Einsatzfahrzeuge durch sind. Oft kommen mehrere nacheinander.
- Fahren Sie nie selbst durch die Rettungsgasse.
Wer keine Gasse bildet, muss mit Bußgeld und Fahrverbot rechnen.